Ex-Anlagen, auch Explosionsschutz-Anlagen, zählen zur Gesamtheit der explosionsschutzrelevanten Arbeitsmittel.
Explosionsschutz-Anlagen finden in vielen Branchen Anwendung. Das Explosionsrisiko wird oft durch brennbare, explosionsgefährdete oder chemische Stoffe hervorgerufen, die miteinander reagieren können. Dieses Phänomen ist an Tankstellen, aber auch in chemischen Anlagen, im Bergbau oder in Tanks zu finden.
Biogasanlagen oder Tanklager können eine erhebliche Sicherheitslücke darstellen, weshalb die Prüffristen von Ex-Anlagen und deren speziellen Anforderungen stets eingehalten werden müssen. Somit sind wiederkehrende Prüfungen des Explosionsschutzes im Anlagenbau obligatorisch.
Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
Explosionsgefährdete Bereiche, Ex-Bereiche, sind Stellen innerhalb des Betriebes, die besonders prädestiniert für eine Explosion sind.
Sie werden wie folgt in drei Zonen abgestuft.
- 0 bzw. 20: Es herrscht nahezu immer eine explosionsgefährdete Atmosphäre.
- 1 bzw. 21: Die Explosionsgefahr besteht in gelegentlichen Verfahren des Normalbetriebes, wie beim Entleeren oder der Entnahme von Proben.
- 2 bzw. 22: Eine mögliche Explosionsgefahr besteht bei Fehlfunktionen oder Ausfall des Betriebsvorgänge.
Bei Dämpfen, Nebel oder entzündlichen Gasen werden die Zonen 0, 1 und 2 vergeben.
Der Transport, die Verarbeitung und Lagerung brennbarer Stäube sind besonders explosionsgefährdet. Für sie werden die Zonen 20, 21 und 22 vergeben.
Vorgaben zur Prüfung von Ex-Anlagen
Die Atex oder auch Atex-Richtlinie ist eine der wichtigsten Gesetze zur Prüfung des Explosionsschutzes. Sie gilt für alle Maschinen und Systeme in explosionsgefährdeten Bereichen.
Um Explosionen zu verhindern gibt es drei Maßnahmen:
- Im primären Explosionsschutz werden potentielle Zündquellen beseitigt.
- Der sekundäre Explosionsschutz begrenzt die Auswirkungen einer Explosion und gewährleistet Sicherheit für Umstehende und Anlagen.
- Durch den tertiären Explosionsschutz werden die potentiellen Auswirkungen auf ein unbedenkliches Maß verringert.