Gemäß der europäischen Chemikalienverordnung REACH sind alle Betriebe im Handwerk und in der Industrie dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter, die mit Diisocyanaten arbeiten – beispielsweise in der Verwendung von PU-Schäumen oder isocyanathaltigen Lacken und Beschichtungen mit einem Isocyanatanteil von mehr als 0,1 Gewichtsprozent – bis zum 24. August 2023 zu schulen. Die REACH-Verordnung, deren Abkürzung für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals steht (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien), trat bereits am 01. Juni 2007 in Kraft.
Das Hauptziel dieser Verordnung ist der Schutz von Mensch und Umwelt sowie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Chemieindustrie. Unternehmen müssen im Rahmen von REACH ihre chemischen Produkte registrieren und sicherheitsrelevante Informationen bereitstellen. Des Weiteren legt REACH fest, welche Chemikalien besonderen Beschränkungen oder Genehmigungen unterliegen. Substanzen von besonders hoher Besorgnis (Substances of Very High Concern, SVHC) können eine separate Zulassung erfordern.
Die fristgerechte Schulung der Mitarbeiter, die mit Diisocyanaten arbeiten, ist daher nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein Beitrag zum Schutz der Gesundheit und Umwelt. Unternehmen sollten die Vorschriften der REACH-Verordnung genau beachten, um ihrer Verantwortung im Sinne der Chemikaliensicherheit nachzukommen und gleichzeitig den Anforderungen an die Wettbewerbsfähigkeit gerecht zu werden.